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Ab-, An- & Ummelden

 

Endlich in der neuen Wohnung!

Hier finden Sie Tipps & Anregung für die erste Zeit in den neuen eigenen vier Wänden, die Sie unbedingt beachten sollten. Ob Sie sich nun wichtige Telefonnummern notieren, allen Kreditinstituten Ihre neue Adresse mitteilen oder das Einwohnermeldeamt aufsuchen – anfangs gibt es immer viel zu erledigen! Und damit Sie auch nichts Wichtiges vergessen, haben wir schon mal für Sie mitgedacht!

Wer in eine neue Wohnung umzieht, darf den „Papierkram“ nicht vergessen. Ob Post, Bank, Telefon oder Arbeitsamt - alle sollten Ihre neue Adresse kennen! Hier finden Sie alle wichtigen Stellen, an die Sie bei einem Umzug unbedingt denken sollten!


Post/Telefon/Fernsehen

Nachsendeauftrag
Damit auch nach dem Umzug Ihre Post ankommt, lohnt es sich einen Nachsendeauftrag bei der Post zu beantragen. Briefsendungen, Pakete und Päckchen werden dann automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet. So kann nichts Wichtiges verloren gehen oder im falschen Briefkasten landen. Der Nachsendeservice sollte mindestens 5 Werktage vor dem endgültigen Umzugstermin beantragt werden und kostet je nach Dauer der Dienstleistung 14, 80 Euro (6 Monate) oder 24,80 (für 24 Monate). Diese praktische Hilfe schafft Ihnen eine Überbrückungszeit, in der Sie all Ihren Kontakten Ihre neue Adresse mitteilen können. Der Nachsendeauftrag kann auch im Internet beantragt werden. Das spart Ihnen Zeit und lässt sich leicht nebenbei erledigen.

Postfach
Das Postfach läuft immer auf Ihre alte Adresse. Sie müssen es deshalb abmelden und am neuen Wohnort wieder anmelden. Wem das in der meist stressigen Umzugszugsphase zu viel Arbeit ist, kann auch für das Postfach einen Nachsendeservice beauftragen.

Kabelfernsehen
Ob Sie für die Kabelgebühren in der Wohnung selbst aufkommen müssen, oder diese in den Mietnebenkosten berücksichtigt werden, hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Wenn Sie sich selbst darum kümmern müssen, gilt auch hier: Ab- bzw. Ummelden!

GEZ
Benachrichtigen Sie die GEZ, wenn sich Ihre Adresse oder Bankverbindung ändert.

Telefon
Damit Sie auch in Ihrer neuen Wohnung gleich einen Telefonanschluss bekommen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld des Umzugstermins darum kümmern. Kündigen Sie unter Angabe Ihrer Kundennummer (finden Sie auf jeder Rechnung) Ihren alten Anschluss und geben Sie die neue Adresse an, unter der Sie in Zukunft erreichbar sein wollen. Wenn Sie den Namen des Vormieters in Ihrer neuen Wohnung wissen, geht das Umschalten noch schneller, ohne dass eine Servicekraft der Telekom bei Ihnen vorbeischauen muss.
Eine Ummeldung Ihres Telefonanschlusses kann auch telefonisch vorgenommen werden. Lassen Sie sich unter der Freecall-Nummer: 0800-33 01 000 beraten.


Versorgungsbetriebe

Wer aus seiner alten Wohnung auszieht, muss den alten Strom-Zählerstand ablesen lassen, bzw. diesen dem Energieversorger mitteilen, damit eine Endabrechnung erstellt werden kann. Den entsprechenden Energieversorger am neuen Wohnort finden Sie in den gelben Seiten. Wenn Sie den Ort wechseln, wird Ihnen aber sicherlich auch der neue Vermieter die Telefonnummer bzw. die Adresse verraten können. Die selbe Vorgehensweise gilt auch dann, wenn Sie einen Vertrag mit einem Gaslieferanten abgeschlossen haben, oder einen neuen abschließen möchten. Hier sollten Sie die Kündigungsfristen beachten.
Auch der Wasserzähler in der alten bzw. neuen Wohnung sollte abgelesen werden. Wer dabei der richtige Ansprechpartner ist, ergibt sich aus Ihrem Mietvertrag. Falls die Wasserkosten in den Mietnebenkosten berücksichtigt werden, wenden Sie sich an den Vermieter. Ansonsten sollten Sie sich bei Ihrem örtlichen Versorger melden. Dasselbe gilt bei der Nutzung von Fernwärme.
Falls die Müllabfuhr nicht, wie meist gängig, in Ihren Mietnebenkosten veranschlagt wird, müssen Sie sich bei den örtlichen Entsorgungsbetrieben melden.
Im Einzugs- bzw. Übergabeprotokoll sollten die Zählerstände notiert werden. Meist geschieht dies während der Schlüsselübergabe mit Ihrem neuen/alten Vermieter.


Behörden

Einwohnermeldeamt
Wer sich eine neue Wohnung gesucht hat, muss sich bei Einwohnermeldeamt an- oder beim Umzug innerhalb derselben Stadt zumindest ummelden. Die dazu nötigen Formulare erhalten Sie dort vor Ort. Die Frist, in der Sie dort vorstellig werden sollten, beträgt je nach Bundesland zwischen 7 und 14 Tagen. Bei der Anmeldung sollten Sie folgende Dinge nicht vergessen: Reisepass, Personalausweis und Ausweise für die Kinder sowie den neuen unterschriebenen Mietvertrag!

Finanzamt
Auch hier sollten Sie die Beamten wissen lassen, dass Sie einen neuen Wohnort besitzen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie in eine neue Stadt umgezogen sind. Wenn Sie dies auf dem postalischen Weg erledigen, sollten Sie dabei unbedingt Ihre Steuernummer angeben.

Arbeitsamt
Melden Sie dem Arbeitsamt rechtzeitig Ihren Umzug an und geben Sie vor allen Dingen Ihre neue Adresse und Telefonnummer an. Schließlich könnte es sein, dass Sie nun zu einem anderen Bezirk gehören und Ihre Unterlagen an einen neuen zuständigen Beamten weitergeleitet werden müssen.

Auto
Auch Ihr Auto sollte bald nach Ihrem Umzug in eine andere Stadt umgemeldet werden. Dazu müssen Sie das Straßenverkehrsamt Ihres neuen Wohnortes aufsuchen und Ihren Personalausweis wie auch Ihren KFZ-Schein und –Brief dabei haben. Geben Sie auch bei Ihrer KFZ-Versicherung Ihre neue Adresse an.

Kreiswehrersatzamt, Bundesamt für Zivildienst oder BaFÖG-Amt (für Studenten)
Auch diese Institutionen sollten Sie, falls Sie von deren Zuständigkeitsbereich betroffen sind, bei einem Wohnungswechsel in jedem Fall informieren. Die neue Anschrift muss mitgeteilt werden, da sonst eventuell für Sie kostenpflichtige Nachforschungen über Ihren Wohnort angestellt werden müssen.


Banken & andere Kreditinstitute

Bank
Wer nach einem Umzug bei seiner alten Bank oder Sparkasse bleiben möchte, kann seine Konten auf eine Filiale am neuen Wohnort übertragen lassen. Viele Banken bieten für diesen Fall einen Umzugsservice an.
Bestehende Vollmachten werden bei einer geänderten Bankverbindung ungültig und müssen erneut ausgestellt werden.
Auch die Kreditkarteninstitute müssen über eine neue Adresse informiert werden.
Wichtig! Teilen Sie allen, die mit einem Lastschriftverfahren von Ihrem Konto regelmäßig Geld abbuchen, Ihren Umzug mit (z.B. Zeitungsabonnement, Telekom oder GEZ).

Andere Kreditinstitute
Besitzen Sie bei einer weiteren Bank Geldanlagen (Festgeld etc.)? Falls dies so ist, gilt auch hier: Ummelden und neue Anschrift bzw. Kontonummer mitteilen.

Postcheckkonto bzw. Postgiro
Bitte teilen Sie den zuständigen Kundenbetreuern Ihre neue Adresse mit. Unser Tipp: Diese Mitteilung können Sie in einem "Aufwasch" mit der Beantragung eines Nachsendeauftrages für Briefe und Päckchen erledigen. Schließlich ist es dieselbe Behörde, die es hier zu informieren bzw. zu beauftragen gilt und man spart sich so einen weiteren Weg!

Bausparkasse
Wer einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, sollte seinen persönlichen Berater anrufen und auch diesem die neue Anschrift mitteilen. Versäumen Sie dies, können wichtige Briefe nicht mehr bei Ihnen ankommen.


Vereine & Zeitungen

Bücherclubs
Sie sind Mitglied in einem Bücherclub oder einem ähnlichen Verein? Falls dies der Fall ist, sollten Sie auch hier unbedingt Ihre neue Adresse angeben, da sonst Kataloge oder Buchsendungen verloren gehen könnten.

Abonnements
Vor einem Umzug in eine andere Stadt, sollten Sie Ihre aktuelle wohnortsbezogene Tageszeitung kündigen. Die entsprechende Telefonnummer finden Sie im Impressum. Dabei müssen Sie die Kündigungsfrist des Abonnements beachten. Haben Sie Zeitschriften abonniert, reicht die Angabe Ihrer neuen Adresse, damit der neue Lesestoff Sie auch im neuen Domizil erreicht.

Vereine
Ob Turn-, Garten- oder Tischtennisverein – auch hier sollten Sie Ihre neue Adresse melden, damit die Vereins-News oder ähnliches auch in Zukunft bei Ihnen zu Hause ankommen.

ADAC
Sie sind Mitglied beim ADAC? Melden Sie Ihre neue Adresse, damit Sie die monatliche Clubzeitschrift weiterhin erhalten.


Vermischtes

Verschiedene Stellen, denen Sie unbedingt Ihre neue Adresse zukommen lassen sollen:
· Ärzte (falls Sie den alten Arzt behalten wollen)
· Rechtsanwälte (für die Korrespondenz)
· Kindergarten, Hort, Schule
· Deutsche Bahn (falls Sie eine Bahnkarte haben, die auf Ihren Wohnort ausgestellt ist)
· Online-Dienste, Provider etc. (Bankverbindung und neue Adresse angeben)

Weiterführende Links:
Die neue Wohnung
Strom

| uwe/ 05