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Mieter und Vermieter
So bekommen Sie Ihre Traumwohnung!
Das Inserat
Sie wollen eine neue Wohnung mieten und finden einfach nicht das Richtige? Dann sollten Sie daran denken, selbst ein Mietgesuch aufzugeben. Doch wie formulieren Sie Ihre Wünsche so, dass sich Vermieter gerne bei Ihnen melden?
Ihre Anzeige sollte zuerst einmal nicht allzu blumig formuliert sein und alles das, was Sie sich für Ihr neues Domizil wünschen erfassen. Nennen Sie deshalb in jedem Fall kurz und knapp die wichtigsten Merkmale, die Sie sich für Ihre Traumwohnung wünschen:
· Miete (Preis von z.B. 400-450 Euro)
· Anzahl der Zimmer
· Größe in m²
· Ab welchem Termin möchten Sie gerne einziehen?
· In welcher Lage soll sich die Wohnung befinden (Verkehrsanbindung)?
Angaben zu Ihrer Person schaffen ein vertrauenswürdiges Bild. Geben Sie ruhig Ihren Beruf/die Firma oder den Familienstand (verheiratet/Kinder) an. So kann ein potentieller Vermieter Ihre Lebensgewohnheiten erahnen und Sie besser einschätzen.
Wünsche der Vermieter
Vermieter sind auch nur Menschen und suchen sich häufig ihre Mieter nach subjektiven Gesichtspunkten aus. Es gibt allerdings einige Dinge, die ihnen immer wichtig sind:
· Kein Vermieter will seiner Miete hinterherlaufen müssen
· Kein Vermieter hat es besonders gerne, wenn Sie nur kurze Zeit in seiner Wohnung wohnen. Er hat bei jedem Auszug wieder die Arbeit einen Nachmieter zu finden.
· Kein Vermieter sieht es gerne, wenn der Wohnraum unter dem Mieter leidet.
· Jeder Vermieter hat gerne einen (subjektiv) sympathischen Mieter.
· Jeder Vermieter mag Mieter, die sich an die bestehende Hausordnung halten.
Um diese Punkte abzuklären verlangen viele Vermieter:
· Einen Einkommensnachweis, um sicher zu stellen, dass er seine Miete pünktlich bekommt und nicht ständig Mahnungen schreiben muss.
· Eventuell eine Schufa-Auskunft
· Einen Arbeitsvertrag. Einige Vermieter möchten sich sogar mit der Personalabteilung in Verbindung setzen, um zu überprüfen, ob das angegebene Arbeitsverhältnis tatsächlich besteht.
· Eine Auskunft über Ihre momentane Wohnsituation. Darüber hinaus möchten manche Vermieter sogar eine Auskunft über Ihren derzeitigen Vermieter, um sich bei diesem über Sie zu erkundigen.
Falls Sie nach diesen Dingen gefragt werden, sollten Sie nicht gleich einen persönlichen Angriff wittern. Viele Vermieter haben schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht und wollen sich nun eben nach allen Seiten absichern. Versetzen Sie sich in ihre Lage und versuchen Sie ihr Misstrauen ein bisschen zu verstehen.
Ein perfektes Äußeres besticht!
Wenn Sie einen Besichtigungstermin planen, sollten Sie sich Gedanken über Ihr Äußeres machen. Erscheinen Sie immer so gepflegt, wie es Ihnen möglich ist: Ein Friseurtermin oder ein neuer Anzug/ neues Kostüm wirken oft Wunder.
Kein geregeltes Einkommen und trotzdem auf Wohnungssuche?
Wenn Sie kein geregeltes Einkommen besitzen, sollten Sie sich um eine Bürgschaft von Eltern oder Verwandten bemühen. Dann kann sich der Vermieter auch sicher sein, dass er seine Miete termingerecht bekommt. Einen besonders guten Eindruck macht es natürlich, wenn der Bürge beim Besichtigungstermin vor Ort dabei ist. Ist dies nicht möglich, sollten Sie eine schriftliche Erklärung mitnehmen, die Sie auf Verlangen des Vermieters vorzeigen können.
Die Wohnung gefällt/ gefällt nicht!
Gefällt Ihnen die besichtigte Wohnung? Dann zögern Sie nicht lange und lassen Sie das den Vermieter auch wissen. So kann er Sie als potentiellen Mieter gleich berücksichtigen und weitere Besichtigungstermine gegebenenfalls sogar absagen.
Dasselbe Prinzip gilt auch dann, wenn Ihnen die Wohnung nicht so sehr zusagt. Wenn Sie es gleich sagen, kann der Vermieter weitere Besichtigungstermine terminieren und sich darauf einstellen weitersuchen zu müssen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die besichtigte Wohnung mieten möchten, können Sie eventuell mit dem Vermieter eine Frist absprechen, bis zu der Sie sich entschieden haben wollen. Länger als eine Woche werden jedoch die meisten Anbieter nicht auf eine Entscheidung warten.
Weiterführende Links:
Wohnungssuche Tipps
Kaution: Was ist das?
Die neue Wohnung
| uwe/ 05
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