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Wohnungsübergabe
Die Übergabe der alten Wohnung!
Wer in eine neue Wohnung einzieht, muss das alte Domziel seinem Nachmieter angemessen übergeben. Dafür wird mit dem Vermieter bzw. dem Nachmieter ein fester Termin vereinbart, den es einzuhalten gilt. Am Übergabetag sollte Ihnen, falls keine Mängel an der Wohnung zu verzeichnen sind, die zuvor gezahlte Kaution übergeben werden.
Checkliste für die Übergabe:
· Habe ich wirklich nichts vergessen? Oft stellt man in letzter Minute fest, dass doch noch etwas in der Wohnung oder im Keller steht, das sich eigentlich schon längst in den neuen vier Wänden befinden sollte. Vergewissern Sie sich deshalb in aller Ruhe, ob Wohnung und Keller wirklich leer sind.
· Ist die Wohnung sauber? Meist steht im Mietvertrag, dass die Wohnung „besenrein“ übergeben werden muss. Doch es bietet sich meist an, noch etwas mehr als nur das zu tun. Dreckige Ecken machen kein gutes Bild und können im Zweifelsfall zur Schmälerung der gezahlten Kaution führen. Sehen Sie die Wohnung mit den Augen eines Nachmieters und fragen Sie sich: Ist es hier so sauber, dass ich hier einziehen wollte?
· Sind alle Fenster verschlossen?
· Sind alle Wasser- und Gashähne fest zugedreht?
· Entfernen Sie Ihr Namensschild von Briefkasten und Klingel und vergessen Sie nicht ihre letzte Post mitzunehmen.
· Geben Sie Ihrem Nachmieter vorsorglich Ihre Kontaktadresse, falls doch noch einmal wichtige Post für Sie kommen sollte.
· Übergeben Sie ihrem Vermieter die Schlüssel zur Wohnung. Sie sind verpflichtet auch solche Schlüssel abzugeben, die Sie nachträglich selbst haben anfertigen lassen.
Übergabeprotokoll:
Das Wohnungsübergabeprotokoll wird nicht zuletzt zu Ihrer eigenen Rechtssicherheit erstellt. Damit wird verhindert, dass Sie nach dem Auszug für Schäden zur Rechenschaft gezogen werden, die Sie gar nicht verursacht haben. Wer sich ganz sicher fühlen will, kann auch von der leeren Wohnung Fotos machen, auf denen der Zustand der Zimmer einzeln festgehalten wird. Übergabeprotokoll und Fotos können wichtige Beweismittel darstellen, die Ihnen eventuell noch von großem Nutzen sein können. Ehemaliger Mieter und Vermieter müssen das Protokoll abzeichnen, da die Erklärung ansonsten nicht rechtskräftig ist.
Weiterführende Links:
Kaution: Was ist das?
Die neue Wohnung
Ab-, An- & Ummelden
| uwe/ 05
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